Brandschutzbedarfsplanung
Brandschutzbedarfsplanung

Brandschutzgesetz(e) und mehr ...

(Differenzierung nach lokaler Gültigkeit)

In Mecklenburg-Vorpommern wird der Brandschutz als ein Aufgabenfeld der Daseinsvorsorge, das durch die Städte und Gemeinden sicherzustellen ist, zwar hinreichend geregelt jedoch wären an einigen Stellen des Gesetzes Differenzierungen und untersetzende Regelwerke durchaus wünschenswert.

Demnach fällt dem jeweiligen Dienstherren genau diese Aufgabe zwangsläufig in eigener Verantwortung zu.


Anders wird dies z.B. in Hessen gehandhabt. Das Bundesland verfügt über tiefgreifend spezifierte Regelungen zum Brandschutz u.a. in Form einer Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOV), die aus dem Lokalen Brandschutzgesetz abgeleitet ist. Dort werden Einzelheiten zu Bedarfs- und Entwicklungsplänen sowie auch Gefahrenarten und Gefährdungsstufen geregelt. Zum Vorgehen bei der Erstellung von Feuerwehrplänen und auch der Brandschutzbedarfsplanung existieren offene Muster, wobei kein wesentlicher Unterschied zu einem Feuerwehrbedarfsplan besteht. 

 

Hier greift mein Dienstleistungsangebot in vollem Umfang, nehmen Sie Ihre Verantwortung und mein Angebot an.

Aktuelles

Auf meiner Website biete ich jetzt hier die be- schriebenen Dienst-leistungen an.

 

Einzelne Menüpunkte bleiben ausgeblendet und sind erst mit Zuweisung eines Passwortes zu- gänglich.

 

Schauen Sie doch einfach wieder vorbei oder nehmen bei Bedarf Kontakt mit mir auf.

 

Hier finden Sie mich übrigens als Pumpenprofi

oder den

LSBK M/V Förderverein der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg - Vorpommern e.V.
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© Dipl.-Ing. (FH) Gert Noak VDI