Brandschutzbedarfsplanung
Brandschutzbedarfsplanung

Interkommunale Zusammenarbeit und das Brandschutzgesetz

Die Kooperation von zwei oder mehreren Kommunen zur gemeinsamen Erbringung von öffentlichen Leistungen ist ein seit langem etabliertes und erfolgreiches Organisationsmodell.

Gerade jetzt zu Zeiten in denen Städte, Gemeinden und Landkreise zunehmend unter haushaltstechnischem Druck stehen, zwingend Kosten senken müssen und gleichzeitig ihre Leistungen qualitativ oder quantitativ möglichst erhalten oder vielleicht sogar erweitern wollen, stellt die interkommunale Zusammenarbeit eine wichtige Option kommunalen Handelns dar.

Die Effekte der Interkommunalen Zusammenarbeit lassen sich durch verschiedene Maßnahmen erreichen. So können Kostenvorteile oder Qualitätsverbesserungen u. a. durch eine Koordination der Aufgabenerfüllung, der Leistungserbringung eines Partners für den anderen, der Zusammenlegung von Organisationseinheiten, der Gründung eines besonderen Trägers oder auch der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur, erzielt werden.

Sie funktioniert allerdings nicht per Leitungsentscheidung oder Knopfdruck, sondern erfordert bestimmte Rahmen- bedingungen und eine angemessene Herangehensweise um erfolgreich wirken zu können. Bürgermeistern von Einheits- und Verbandsgemeinden kommt eine herausragende Verantwortung bei der der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu.

Gerade für die Belange des Brand- und Katastrophenschutzes bietet sich diese zukunftsweisende Strategie als Modell an. Abnehmende Einwohnerzahlen lassen die Wirtschaftskraft und damit die Einnahmen kommunaler Haushalte stagnieren oder sogar sinken. Bestehende Infrastruktureinrichtungen, das betrifft auch feuerwehrtechnische Ausstattungen, werden im Bedarfsfall nicht ausgelastet.

Die zunehmende Alterung der Bevölkerung und fehlende Beschäftigung in der Region verändern die Anforderungen an die kommunale Infrastruktur und die öffentliche Daseinsvorsorge zunehmend.

Es liegt jedoch immer in der Entscheidung der Kommunen, die Handlungsspielräume zur kommunalen Zusammenarbeit auszuschöpfen, und auf dieser Basis sogar Finanzierungsspielräume zu erschließen. Das Land fördert IKZ im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes ggf. auch durch Sonderbedarfszuweisungen. Die Brandschutzbedarfsplanung bietet eine gute Möglichkeit zur Begründung interkommunaler Zusammenarbeit.

Nicht zuletzt wird deshalb im Brandschutzgesetz die Abstimmung der Brandschutzbedarfsplanung mit amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden gefordert!

Aktuelles

Auf meiner Website biete ich jetzt hier die be- schriebenen Dienst-leistungen an.

 

Einzelne Menüpunkte bleiben ausgeblendet und sind erst mit Zuweisung eines Passwortes zu- gänglich.

 

Schauen Sie doch einfach wieder vorbei oder nehmen bei Bedarf Kontakt mit mir auf.

 

Hier finden Sie mich übrigens als Pumpenprofi

oder den

LSBK M/V Förderverein der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg - Vorpommern e.V.
Druckversion | Sitemap
© Dipl.-Ing. (FH) Gert Noak VDI