Feuerwehrbedarsplanung
Feuerwehrbedarsplanung
Brandschutzbedarfsplanung
Brandschutzbedarfsplanung

Abstimmung der Planung mit umliegenden Kommunen

In der aktuellen Brandschutzgesetzgebung wird diese Abstimmung bereits zur Pflicht erhoben.

Soweit schon Partnerschaftsvereinbarungen bestehen, gegenseitige Hilfeleistung über zentrale Leitstellen aktiv betrieben werden oder gemeinsame Alarmierungen im Sinne interkommunaler Zusammenarbeit erfolgen, muß dies in die Brandschutzbedarfsplanung einfließen.

Im Zuge der "IKZ" erhält dieser Part eine völlig neue Bedeutung und lassen damit verbindliche, respektive vertragliche Regelungen zwingend erforderlich werden.

 

 

Aktuelles

Auf meiner Website biete ich jetzt hier die be- schriebenen Dienst-leistungen an.

 

Einzelne Menüpunkte bleiben ausgeblendet und sind erst mit Zuweisung eines Passwortes zu- gänglich.

 

Schauen Sie doch einfach wieder vorbei oder nehmen bei Bedarf Kontakt mit mir auf.

 

Hier finden Sie mich übrigens als Pumpenprofi

oder den

LSBK M/V Förderverein der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg - Vorpommern e.V.
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© Dipl.-Ing. (FH) Gert Noak VDI